4.1.3.6. Sicherheitsbeiwert

Die Eigenschaften der verwendeten Baustoffe und die Qualität der Bauausführung sind Schwankungen unterlegen. Dies und die Tatsache, dass eine Berechnung den messtechnisch in der jeweiligen Bausituation erreichten Schallschutz nur bedingt abbilden kann, wird in DIN 4109-2 mit dem Sicherheitsbeiwert $u_{prog}$ berücksichtigt. Der Sicherheitsbeiwert berücksichtigt die Unsicherheiten infolge dieser Schwankungen und reduziert das prognostizierte Schalldämm-Maß. Dadurch liegt der schalltechnische Nachweis „auf der sicheren Seite“. Der um den Sicherheitsbeiwert reduzierte Rechenwert muss größer sein, als der mindestens erforderliche Wert der Anforderungskenngröße:

$R'_{w} - u_{prog} \ge R'_{w,erf}$

Der Sicherheitsbeiwert beträgt für die Luftschalldämmung pauschal 2 dB und für die Trittschalldämmung 3 dB. Wird ein Nachweis zu bauaufsichtlich relevanten Anforderungen oder zum erhöhten Schallschutz nach DIN 4109-5 geführt, so sind diese Sicherheitsbeiwerte verbindlich.

Wird hingegen ein Nachweis über ein privatrechtlich auf anderer Grundlage vereinbartes Niveau geführt, liegt die Festlegung der Prognose-Unsicherheit in der Verantwortung des Planers [4]. Langjährige durch schalltechnische Messungen abgesicherte Erfahrungen innerhalb der Kalksandsteinindustrie zeigen, dass der Sicherheitsbeiwert auf ein Maß von 1 dB reduziert werden kann, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um Geschosswohnungsbau mit einschaligen Trennwänden sowie Innen- und Außenwänden aus KS-Mauer werk und Geschossdecken aus Stahlbeton mit schwimmendem Estrich.
  • Die Ausführungsempfehlungen des Abschnitts 4 werden eingehalten.
  • Alle Bauteilanschlüsse werden starr ausgebildet (vgl. Abschnitt 4), da einfache Anschlussdetails ein deutlich geringeres Risiko der fehlerhaften Bauausführung aufweisen, als komplizierte und aufwendige Sonderkonstruktionen wie z.B. planmäßige Entkopplungen.
  • Die Wohnungstrennwand wird durch die Außenwand „durchgeführt“ (Bild 22). Dadurch ist ein in der Baupraxis nicht sicher zu verhindernder Abriss der vermörtelten Fugen zwischen Trennwand und Flanken nicht nachteilig für den Schallschutz, sondern führt sogar zu einer Verbesserung der Flankendämmung.
  • Der Planer verfügt über ausreichend Erfahrung im Bereich der schallschutztechnischen Planung und Realisierung von Objekten in Kalksandstein-Bauweise.