5.2.4.2. Geringere Schalldämmung bei unvollständiger Trennung

Im untersten Geschoss wird eine vollständige Trennung der Schalen aus baupraktischen Gründen oft nicht ausgeführt. Durchgehende Bodenplatten, Fundamente oder Außenwände bewirken eine Kopplung der Schalen und vermindern dadurch die bei vollständiger Trennung erreichbare Schalldämmung. Der ungünstigste Fall für die Schalldämmung einer durch Schalenund Fugenausbildung festgelegten Haustrennwandkonstruktion ergibt sich, wenn der Keller als so genannte „Weiße Wanne“ ausgeführt wird, d.h. Bodenplatte und Kelleraußenwände nicht getrennt sind. In diesem Fall ist sogar die Schalldämmung im Erdgeschoss vermindert.

Im Wesentlichen sind die in Tafel 15 dargestellten Fälle zu unterscheiden:

Fall 1 Durchlaufende Bodenplatte
Fall 2 Getrennte Bodenplatten, gemeinsames Fundament
Fall 3 Getrennte Bodenplatten, getrennte Fundamente
Fall 4 Vollständige Trennung

Unvollständige Trennung liegt dabei für die Fälle 1 bis 3 vor.

Bilder/Tafeln

Tafel 15: Zweischaligkeitszuschlag Rw,Tr für zweischalige Haustrennwände in Abhängigkeit von der Fundamentausbildung und der Raumsitua- tion (flankierende Bauteile mit mittlerer flächenbezogener Masse m’t,m = 300 kg/m2)