6.1.3.3. Installationswände

Ergänzend zu den Hinweisen zur Verlegung von Leitungen und Installationen an Wänden in Abschnitt 6.1.2.2 sind für Installationswände weitere Hinweise zu beachten.

Schalltechnische Anforderungen an Wände mit Wasserinstallationen sind in der DIN 4109 nicht direkt formuliert. In DIN 410936 [31] wird für den schalltechnischen Nachweis jedoch eine so genannte einschalige Massivbau-Musterinstallationswand definiert, die unter Berücksichtigung von Putzschichten eine flächenbezogene Masse von mindestens 220 kg/m2 haben muss. Mit dieser Musterinstallationswand kann unter Einhaltung der in DIN 4109-36 beschriebenen Konstruktionsmerkmale und Randbedingungen der Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen aus DIN 4109-1, Tabelle 9 geführt werden. Gemäß diesen Anforderungen dürfen die Geräusche der Wasserinstallation in schutzbedürftigen Räumen einen maximal zulässigen Schalldruckpegel $L_{AF,max,n}$ von 30 dB(A) nicht überschreiten. Abweichend von der für Installationsgeräuschmessungen in Gebäuden heranzuziehenden DIN EN ISO 10052 [61] wird bei messtechnischer Überprüfung am Bau auf die Messung in der lautesten Raum ecke verzichtet (siehe auch DIN 4109-4).

Die Einhaltung dieser Anforderung hängt von der vorhandenen Gesamtsituation ab. Hierzu gehören:

  • die schalltechnischen Eigenschaften der verwendeten Installationen
  • die Montagebedingungen der Installationen (Ankoppelung an den Baukörper)
  • die schalltechnischen Eigenschaften der Installationswände
  • die Körperschallübertragung über flankierende Bauteile
  • die Grundrisssituation

Die Installationswand kann deshalb nicht isoliert betrachtet werden, wenn es um die Einhaltung der Anforderungen geht. Aus schalltechnischer Sicht liegt das Ziel darin, dass die Installationswand von den Komponenten der Wasserinstallation (Armaturen, Rohrleitungen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, Sanitärobjekte wie Dusch- oder Badewannen, Waschtische, Spülkästen etc.) möglichst wenig angeregt wird und dass möglichst wenig Schallenergie von der Installationswand abgestrahlt und auf benachbarte Bauteile weitergeleitet wird. Die Forderung nach geringer Luftschallabstrahlung betrifft im Wesentlichen die Schallübertragung in die direkt hinter der Installationswand liegenden Räume. Bei einer vernünftigen Grundrissplanung sind diese nach Bild 27 in der Regel allerdings Räume des eigenen Wohnbereichs, so dass dafür die Anforderungen der DIN 4109-1 nicht gelten.

Der in Bild 27 diagonal unter der Installationswand liegende Raum ist dann im Sinne der DIN 4109 der nächste schutzbedürftige Raum im fremden Wohnbereich. Für solche Räume dominiert in der Regel die Körperschallübertragung. Installationsgeräusche in fremden schutzbedürftigen Räumen sind deshalb in erster Linie ein Körperschallproblem. Erfahrungsgemäß kann unter Massivbaubedingungen davon ausgegangen werden, dass die Installationsgeräusche im diagonal unter der Installationswand liegenden Raum etwa 5 dB(A) leiser als im direkt dahinter liegenden Raum sind.

Eine möglichst geringe Anregung der Installationswand kann dadurch erzielt werden, dass die Installationskomponenten von der Wand körperschallentkoppelt werden. Eine wirkungsvolle Körperschallentkopplung kann am ehesten bei der Vorwandinstallation erreicht werden. Die Einmauerung der Installationskomponenten ist dabei wegen unkontrollierter Körperschallbrücken aus schalltechnischer Sicht abzulehnen. Schalltechnisch sinnvoll dagegen ist die in Trockenbauweise ausgeführte Vorwandinstallation. Zur Körperschallentkopplung der Installationskomponenten selbst stehen mit elastischen Rohrschellen und körperschallisolierenden Rohrummantelungen, mit so genannten Schallschutzsets für Bade- und Duschwannen sowie Waschtischen und mit schalltechnisch entkoppelten Sanitärbausteinen inzwischen zahlreiche geeignete Produkte zur Verfügung. Sie sollten insbesondere dann zum Einsatz kommen, wenn erhöhte Anforderungen an den Schallschutz gestellt werden.

Eine möglichst geringe Anregung der Installationswand wird auch dadurch erreicht, dass sie eine möglichst hohe flächenbezogene Masse besitzt und damit der Anregung einen großen Widerstand entgegensetzt.

Nach DIN 4109-36 muss die für die schalltechnischen Nachweise für Installationsgeräusche herangezogene massive Mus terinstallationswand eine flächenbezogene Masse von mindes tens 220 kg/m² aufweisen.

Die genannte Forderung wird beispielsweise erfüllt von einer 11,5 cm dicken Wand mit RDK 1,8 und beidseitiger Putzschicht. Die Direktschalldämmung einer solchen Wand beträgt $R_w$ = 50 dB.

Untersuchungen in Installationsprüfständen belegen, dass Mauerwerkswände in Verbindung mit schalltechnisch günstigen Installationen auch mit einer geringeren flächenbezogenen Masse als 220 kg/m2 in der Lage sind, die Anforderungen der DIN 4109-1 zu erfüllen. Dies sollte allerdings stets durch aussagekräftige Prüfungen nachgewiesen werden.

Bilder/Tafeln

Bild 27: Übertragung von Installationsgeräuschen in benachbarte Räume
Tafel 19: Verbesserung des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw durch Vorsatzschalen (auch schwimmende Estriche) in Abhängigkeit von der Resonanzfrequenz
Tafel 20: Vorschläge für den Luftschallschutz im eigenen Wohnbe- reich (Wände ohne Türen)
Tafel 21: Seitliche Wandanschlüsse für nicht tragende Innenwände unter Berücksichtigung von Statik, Schall- und Brandschutz
Tafel 22: Obere Wandanschlüsse für nicht tragende Innenwände unter Berücksichtigung von Statik, Schall- und Brandschutz