Die DIN 4109 ist nicht das einzige Regelwerk für den baulichen Schallschutz, aber sie ist das einzige Regelwerk, das die bauaufsichtlichen Anforderungen und Nachweise festlegt. Hinzu kommt, dass sie über den bauaufsichtlichen Bereich hinaus noch das maßgebende Instrument für die bauakustische Planung darstellt.
Anwendungsbereich und ZweckIn der DIN 4109-1 werden Anforderungen festgelegt, die zur Wahrung des Gesundheitsschutzes notwendig sind. Sie gelten für den Schallschutz in Gebäuden, die ganz oder teilweise dem Aufenthalt von Menschen dienen und für den Schallschutz von schutzbedürftigen Räumen in Kommunal- und anderen Zweckbauten. Die Anforderungen dieser Norm an zu schützende Räume berücksichtigen die Vertraulichkeit bei normaler Sprechweise und den Schutz vor unzumutbaren Belästigungen.
Die Anforderungen innerhalb eines Gebäudes gelten nur dem Schutz vor Schallübertragung aus einem fremden Wohn- oder Arbeitsbereich in einen schutzbedürftigen Raum (Tafel 11). Der eigene Wohn- oder Arbeitsbereich ist nicht Gegenstand der Anforderungen. Eine Ausnahme sind in DIN 4109-1 die Anforderungen an maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen in der eigenen Wohnung, erzeugt von raumlufttechnischen Anlagen im eigenen Wohnbereich. Ergänzend zu dieser Regelung werden in einem informativen Anhang Empfehlungen für maximal zulässige Schalldruckpegel im eigenen Wohnbereich gestellt, die von heiztechnischen Anlagen im eigenen Bereich erzeugt werden. Neben den Anforderungen innerhalb eines Gebäudes gibt es außerdem noch Anforderungen gegenüber Außenlärm.
Vorgesehenes SchallschutzniveauIn DIN 4109-1 heißt es: „Es kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr bzw. als nicht belästigend wahrgenommen werden, auch wenn die in dieser Norm festgelegten Anforderungen erfüllt werden. Daraus ergibt sich insbesondere die Notwendigkeit, gegenseitig Rücksicht zu nehmen.“
Mit dieser Formulierung und der Absicht, den Gesundheitsschutz sicherzustellen, Vertraulichkeit bei normaler Sprechweise zu wahren und unzumutbare Belästigungen zu vermeiden, ist offensichtlich, dass der Schallschutzanspruch der DIN 4109 ein Niveau definiert, das nicht grundsätzlich ungestörtes Wohnen gewährleistet.
AnforderungenDurch die bauaufsichtliche Einführung der Schallschutzanforderungen der DIN 4109 sind diese öffentlich-rechtlich geschuldete Eigenschaften. Sie sind als Mindestanforderungen zu verstehen, die nicht unterschritten werden dürfen. DIN 4109-1:2018 trägt dem dadurch Rechnung, dass sie im Titel nun explizit „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“ heißt.
Außerhalb des bauaufsichtlichen Bereichs enthält DIN 4109-5 [71] Werte für einen erhöhten Schallschutz.
Beim Schallschutz innerhalb eines Gebäudes mit Wohnungen und Arbeitsräumen geht es in DIN 4109-1 ausdrücklich nur um den Schutz gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohnoder Arbeitsbereich. Der eigene Wohn- und Arbeitsbereich ist nicht Gegenstand der Anforderungen. Als einzige Ausnahme von diesem Prinzip sind in DIN 4109-1 zum ersten Mal Anforderungen an die maximalen Schallpegel raumlufttechnischer Anlagen im eigenen Wohnbereich festgelegt worden. Darüber hinaus regelt die DIN 4109-1 die schalltechnischen Anforderungen an Beherbergungsstätten (Hotels), Schulen sowie Krankenanstalten und Sanatorien.
Für die in den letzten Jahren zunehmend errichteten „Seniorenheime“ bleibt es in der DIN 4109-1 offen, welche Anforderungen gestellt werden. In [45] wird dazu folgendermaßen Stellung genommen:
„Die in DIN 4109:1989-11, Tab. 3 gestellten Anforderungen decken bereits eine Vielzahl von Situationen ab, können jedoch niemals vollständig sein und alle denkbaren, unterschiedlichen Situationen erfassen. Durch Vergleich der unbekannten Situation mit der bekannten Situation lässt sich die passende Anforderung ermitteln.
Die Bewohner von Seniorenwohnungen wohnen langfristig (also nicht nur Tage oder Wochen) in ihren Wohnungen im Seniorenwohnheim und wollen dort ebenso vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung geschützt sein und erwarten die gleiche Vertraulichkeit, wie die Bewohner in einem Mehrfamilienhaus. Dies gilt auch und besonders für Pflegezimmer, deren pflegebedürftige Bewohner besonders benachteiligt sind, da sie dem Lärm nicht ausweichen und in ein anderes Zimmer wechseln können. Insofern sind hier auch die gleichen Anforderungen wie an Wohnungstrennwände zu stellen. Dagegen sind Krankenräume nur für einen befristeten Aufenthalt (für Kurzzeit oder Tagespflege) vorgesehen, wofür ein geringerer Schallschutz vertretbar ist.“