Bei der konventionellen Massivbauweise (einschalige, massive Bauteile) ist die resultierende Luftschalldämmung zwischen Wohnungen auf ca. 57 bis 58 dB begrenzt. Gründe sind die Schalllängsleitung über flankierende Bauteile und bauüblich ausgebildete Stoßstellen, die ohne zusätzliche aufwendige Maßnahmen keine höheren Werte erlauben.
Höherer Schallschutz ($R'_w$ ≥ 60 dB) muss konstruktiv umgesetzt werden: mehrschalige Konstruktionen, getrennte Bauteile wie z.B. zweischalige Wohnungstrennwände mit getrennten Flanken (Wände und Decken) und körperschalldämmende Bauteilverbindungen sind ohne Fachplaner in der Regel nicht zu bewältigen. Für diese Bauarten sind nicht nur höhere Kos ten, sondern auch ein erhöhter Aufwand bei der Bauausführung und -überwachung einzuplanen.