Grundsätzlich muss bei Regelwerken unterschieden werden, ob sie Anforderungen an den Schallschutz oder Nachweisverfahren enthalten. Beispielsweise ist die harmonisierte europäische Schallschutznorm EN 12354-1 ein Regelwerk, das keine Anforderungen an den Schallschutz enthält, sondern nur Nachweisverfahren festlegt. Dies ist auch richtig so, weil Anforderungen national gestellt werden. Weiterhin gibt es Regelwerke, wie z.B. die VDI-Richtlinie 4100, die zwar Anforderungen enthalten, aber keine Nachweise selbst regeln, sondern dazu auf andere Regelwerke verweisen. Die DIN 4109 ist das klassische Beispiel für ein Regelwerk, welches sowohl Anforderungen als auch Nachweisverfahren regelt und damit den Schallschutz komplett behandelt.
Den Geltungsbereich der jeweiligen Regelwerke enthält Tafel 9. Vergleichende Zahlenwerte der Anforderungen enthält die Tafel 8. Die Anforderungen aus der DEGA-Richtlinie 103-1 enthält Tafel 10.