2.1. Grundbegriffe

Unter Schall werden mechanische Schwingungen verstanden, die sich in gasförmigen, festen oder flüssigen Medien ausbreiten. Hörbarer Schall liegt im Frequenzbereich zwischen etwa 16 Hz und 20 kHz, wobei die Frequenz die Anzahl der Schwingungen pro Sekunde [1/s] angibt und mit Hertz [Hz] bezeichnet wird. Die Bauakustik berücksichtigt den Frequenzbereich zwischen 50 Hz und 5 kHz. Bei der Schallausbreitung in der Luft spricht man von Luftschall. Das ist die am häufigsten betrachtete Form, da sie direkt vom Gehör wahrgenommen werden kann und für die Wahrnehmung von Geräuschen und für Lärmbelästigungen verantwortlich ist. In der Bauakustik spielt der Körperschall eine wichtige Rolle, da die Schallübertragung zwischen zwei Räumen maßgeblich über den Baukörper (trennende und flankierende Bauteile) erfolgt. Die Schwingungen der Bauteile führen zur Abstrahlung von Luftschall, so dass auch Körperschall zu einem Hörereignis führt. Für die Ausbreitung des Körperschalls sind die Bauteileigenschaften und Bauteilverbindungen ausschlaggebend. So gilt im Massivbau, dass schwere Bauteile schwerer zu Schwingungen angeregt werden können und deshalb schalltechnisch günstiger sind als leichte Bauteile. Fluidschall tritt in der Bauakustik innerhalb flüssigkeitsgefüllter Rohrleitungen auf und ist z.B. bei der Übertragung von Geräuschen der Sanitärinstallation oder von Heizungsanlagen zu berücksichtigen.

Der bauliche Schallschutz berücksichtigt alle Schalleinwirkungen, die im Gebäude zu Störungen führen können. Nach des die Übertragung von Luftschall (z.B. Sprache, Radio- und Fernsehgeräte) und Trittschall sowie die Geräusche gebäudetechnischer Anlagen und von Betrieben im selben Gebäude. Von außerhalb ist vor allem die Lärmeinwirkung durch Verkehr (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) sowie Industrie und Gewerbe zu beachten.

Die physikalische Stärke von Geräuschen wird durch den Schallpegel $L$ angegeben, der mit der Einheit Dezibel [dB] bezeichnet wird. Werden die Pegel so erfasst, wie es (näherungsweise) vom menschlichen Gehör geschieht, so handelt es sich um A-bewertete Pegel $L_A$, die ebenfalls in dB angegeben werden. Schallpegel für typische Geräusche innerhalb des menschlichen Hörbereichs, der von der Hörgrenze bis zur Schmerzgrenze reicht, werden in Bild 2 dargestellt. Schallpegel werden zur Festlegung von Anforderungen an den Schallschutz herangezogen, wenn die Schalleinwirkung in einem schutzbedürftigen Raum eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Schallpegel dienen auch zur Ermittlung der bauakustischen Kenngrößen für die Luft- und Trittschalldämmung.

Bilder

Bild 1: Schalleinwirkungen im Gebäude; A-bewertete Schallpegel [dB]
Bild 2: A-bewertete Schallpegel verschiedener Verursacher und Umgebungssituationen