Im Gegensatz zur DIN 4109 mit ihrem quasi historisch überlieferten Schallschutzniveau können durchaus nachvollziehbare Kriterien für die Festlegung von Anforderungen benannt werden. Objektiv quantifizierbar ist der Schutz der Vertraulichkeit. Wenn das gesprochene Wort im Nachbarbereich verstanden wird (oder man selbst ungewollt die Worte der Nachbarn versteht), ist die Vertraulichkeit nicht mehr gegeben. Die Sprachverständlichkeit ist somit ein wichtiges Kriterium zur Festlegung und Beurteilung eines ausreichenden Schallschutzes. In der VDI-Richtlinie 4100 erfolgt deshalb die Bestimmung des notwendigen Schallschutzes zwischen Räumen aufgrund von Sprachverständlichkeitskriterien.
Tafel 6 zeigt beispielhaft die Sprachverständlichkeit in Abhängigkeit von der vorhandenen Schalldämmung. Weitere objektive Kriterien, die in der VDI-Richtlinie 4100 genannt werden, sind die Hörbarkeit von Geräuschen und deren Störwirkung.
Der Zusammenhang zwischen der Sprachverständlichkeit und den maßgeblichen Einflussgrößen (Schallpegel der Sprache, Fläche des Trennbauteils, Volumen und Halligkeit des Empfangsraums, Grundgeräuschpegel im Empfangsraum) kann nach [15] analytisch hergeleitet und dargestellt werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Einfluss des Grundgeräuschs.
Derselbe Schallschutz kann also in unterschiedlich lauter Umgebung zu unterschiedlichen Vorgaben an die benötigte Schalldämmung führen. Als Beispiel zeigt Tafel 7, wie sich der Grundgeräuschpegel auf die Sprachverständlichkeit auswirkt. Während bei einer recht guten Schalldämmung von 57 dB und einem A-bewerteten Grundgeräuschpegel von 30 dB Sprache nicht mehr zu hören ist, führt dieselbe Schalldämmung bei einem Grundgeräuschpegel von nur noch 20 dB dazu, dass die Sprache nun zu hören aber nicht zu verstehen ist. 20 dB entsprechen einem üblichen Grundgeräuschpegel in Wohnungen zur ruhigen Abendzeit.
Typische A-bewertete Grundgeräuschpegel liegen nach [17] bei folgenden Werten:
- Nachtgrundpegel in Mehrfamilienhäusern mit hohem Schallschutz in ruhiger Wohnlage: 15 bis 20 dB
- Tagesgrundpegel in Mehrfamilienhäusern mit hohem Schallschutz in ruhiger Wohnlage: 20 bis 25 dB
- Nachtgrundpegel in Wohnungen mit erhöhter Außenlärmbelastung: 25 bis 30 dB
- Nachtgrundpegel in Wohnungen mit hoher Außenlärm belastung: 30 bis 40 dB