6.1.4.2. Körperschall

Der in schutzbedürftigen Räumen von Aufzügen verursachte Schalldruckpegel wird in der Regel durch Körperschalleinleitung in das Gebäude verursacht. Maßnahmen gegen Körperschall erzeugung und Körperschallübertragung stehen bei der Lärmminderung deshalb im Vordergrund. Die Körperschalleinleitung erfolgt an den Schnittstellen des Aufzugs mit dem Gebäude.

Während eines Betriebszyklus können unterschiedliche Aufzugskomponenten an der Körperschallerzeugung beteiligt sein. In VDI 4100:2007 heißt es dazu: „Treten störende Geräusche durch den Betrieb sonstiger haustechnischer Anlagen auf, ist im Regelfall eine mangelhafte Körperschalldämmung zwischen der Anlage und dem Bauwerk die Ursache. Daher ist bei der Planung und Ausführung derartiger Anlagen immer die körperschallgedämmte Aufstellung, Aufhängung oder Befestigung aller körperschallführenden Anlagenteile eine Grundvoraussetzung für ausreichenden Schallschutz neben der Auswahl geräuscharmer Anlagen und Anlagenbauteile.“