Immer wieder zeigt sich in der Baupraxis, dass die Außenwand als kritisches Flankenbauteil in Erscheinung tritt, denn der Schallschutz innerhalb des Gebäudes wird durch die Außenwand maßgeblich beeinflusst. Im Regelfall ist es bei der Außenwand somit nicht der Schutz gegen Außenlärm, der besondere Aufmerksamkeit erfordert, sondern der Luftschallschutz im Gebäudeinneren.
Wie die Außenwand in das schalltechnische Gebäudekonzept eingebunden ist, zeigt Bild 24.
In schalltechnischer Hinsicht interessieren bei Außenwänden somit zwei Eigenschaften:
- Die direkte Schalldämmung: Sie muss beim Schutz gegen Außenlärm beachtet werden. Da der Schall in diesem Fall auf seinem Weg von außen nach innen den kompletten Wandaufbau durchläuft, spielen dabei die Eigenschaften der außenliegenden Schichten, z.B. WDVS eine Rolle (siehe dazu Abschnitt 7.4).
- Die Flankendämmung: Sie muss beim Schutz gegen Schall übertragung innerhalb des Gebäudes beachtet werden. Dabei müssen die Eigenschaften des WDVS nicht berücksichtigt werden. Darauf wird in den folgenden Erläuterungen eingegangen.
Aus dem in Bild 24 beschriebenen Zusammenhang ist sofort zu erkennen, dass beim Schallschutz im Gebäudeinneren die Außenwände auch in ihrer Funktion als flankierende Bauteile bei der schalltechnischen Planung zu berücksichtigen sind. Dies gilt sowohl in der horizontalen Richtung zwischen nebeneinander liegenden als auch in vertikaler Richtung zwischen übereinander liegenden Wohnungen (Bild 25).
Falls eine Wärmedämmung auf der Wand angebracht ist, ergibt sich je nach Lage der Dämmschicht für die flankierende Übertragung eine unterschiedliche Situation. Die flankierende Übertragung findet bei innen liegender Dämmschicht über die innen liegende Schale statt. Da diese oftmals mit viel zu steifen Dämmschichten ausgebildet wird, sind aufgrund ungünstiger Resonanzschwingungen starke Verschlechterungen der Flankendämmung gegenüber der Wand ohne Dämmsystem möglich.
Im Gegensatz zu innen liegenden Dämmschichten hat die außen liegende Wärmedämmung (z.B. als WDVS oder bei zweischaligem Außenmauerwerk) keine schädlichen Auswirkungen auf die Flankendämmung (Bild 26). Die Eigenschaften der Massivwand können für die Flankendämmung voll ausgeschöpft werden. Vorteilhaft sind dabei grundsätzlich Wände mit hoher flächenbezogener Masse. Während bei der Direktschalldämmung die kleinere Masse des Resonanzsystems (d.h. die Putzschicht) entscheidend ist, kann nun für die Flankendämmung die schwerere Masse der Massivwand genutzt werden.
Die konstruktive Trennung von Wärmeschutz (z.B. WDVS) und Schallschutz (durch die Massivwand) erweist sich schalltechnisch als sinnvoll.
Die massive Wand muss keine wärmedämmende Funktion übernehmen und kann deshalb schwer sein. Für die Flankendämmung kann die gesamte Masse der massiven Wand genutzt werden. Ausreichend schwere Wände mit WDVS oder Verblendschale sind damit in der Lage, auch erhöhten Anforderungen an die Luftschalldämmung und damit auch an die flankierende Übertragung gerecht zu werden.
Der Zielkonflikt zwischen Schall- und Wärmeschutz ist durch die funktionale Trennung beider Bereiche aufgehoben. Während beim Außenlärm eine differenzierte Betrachtung der Verhältnisse erforderlich ist, um richtige Festlegungen für das WDVS zu treffen (siehe Abschnitt 7.4), ist dies bei der flankierenden Schallübertragung nicht erforderlich.
Werden Trennwände als leichte mehrschalige Bauteile (z.B. Metallständerwände mit Gipskartonplatten beplankt) ausgeführt, ist die Stoßstellendämmung auf dem Übertragungsweg über die massive Außenwand sehr gering bzw. entspricht einem Mindestwert $K_{ij}$,min, so dass das Flanken-Schalldämm-Maß in etwa dem Direktschalldämm-Maß der massiven Außenwand entspricht. Der Mindestschallschutz zwischen den Räumen ist dann nur mit sehr schweren Außenwänden, ein erhöhter Schallschutz nur mit zusätzlichen Maßnahmen (z.B. Vorsatzschalen vor der Außenwand) zu erreichen.