Für die Planung und den Nachweis des Schutzes gegen Außenlärm muss zuerst der maßgebliche Außenlärmpegel bekannt sein. Er wird in der Regel berechnet. Nur in Ausnahmefällen wird er durch Schallpegelmessungen vor Ort bestimmt. Er kann in Bebauungsplänen festgelegt sein, aus amtlichen Lärmkarten oder Lärmminderungsplänen entnommen oder beispielsweise für Verkehrslärm aus der Verkehrsbelastung von Straßen ermittelt werden. Je nach Art der Geräuschquellen sind bei der Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels unterschiedliche Regelungen zu berücksichtigen, die in DIN 4109-2 (Rechenverfahren) und DIN 4109-4 (messtechnische Nachweise) benannt werden.
Das gemäß Gleichung 7.1 ermittelte erforderliche gesamte Schalldämm-Maß R’w,ges ist anschließend noch nach Gleichung (7.2) mit dem Korrekturwert KAL hinsichtlich der Fassadenfläche und der Grundfläche des Empfangsraums zu korrigieren.
$K_{AL} = 10 \lg\left(\frac{S_S}{0{,}8 \cdot S_G}\right)$ [dB] (7.2)
mit
$S_S$ vom Raum aus gesehene gesamte Fassadenfläche
$S_G$ Grundfläche des Raums
Vereinfacht können die Werte für $K_{AL}$, gerundet auf ganze Zahlen, auch der Tafel 28 entnommen werden.
Erst dieser korrigierte Wert stellt die tatsächliche Anforderung an die Schalldämmung der Außenbauteile dar. Unter Berücksichtigung des pauschalen Sicherheitsbeiwerts von 2 dB gilt damit für den Nachweis
$R'_{w,\mathrm{ges}} - 2\,\mathrm{dB} \ge \mathrm{erf.}\,R'_{w,\mathrm{ges}} + K_{AL}$ (7.3)
Auch beim Außenlärm wird in den Fällen, bei denen die gemeinsame Trennfläche kleiner als 10 m2 ist, nach DIN 4109-1 die Anforderung an die bewertete Norm-Schallpegeldifferenz $D_{n,w}$ gestellt.
Im Zuge der Planung wird deshalb zuerst die resultierende Schalldämmung der gesamten Außenbauteilfläche errechnet. Dazu werden für die Gesamtfläche $S_S$ der gesamten Bauteilfläche die Teilflächen $S_i$ der einzelnen Elemente mit ihren jeweiligen bewerteten Schalldämm-Maßen $R_{i,w}$ berücksichtigt, so dass sich die resultierende Gesamtdämmung $R_{w,\mathrm{ges}}$ des Außenbauteils wie folgt ergibt:
$R_{w,ges} = -10 \lg \left(\frac{1}{S_s} \sum_{i=1}^{n} S_i \cdot 10^{-\frac{R_{i,w}}{10}}\right)\,\left[\mathrm{dB}\right]$ (7.4)
Zu beachten ist bei dieser Rechnung, dass mit den Schalldämm- Maßen Ri,w immer die Direktschalldämmung der einzelnen Elemente gemeint ist. Auch die resultierende Gesamtdämmung Rw,ges beschreibt damit zuerst einmal nur die Direktschalldämmung der gesamten Außenbauteilfläche. Zur Erfüllung der Anforderungen muss aber ein Bau-Schalldämm-Maß R‘w,ges betrachtet werden. Das bedeutet, dass für die Gesamtübertragung des Außenlärms in den Empfangsraum außer der direkten Schallübertragung auch die Übertragung über flankierende Bauteile berücksichtigt werden muss. Die Flankenübertragung kann prinzipiell nach den Methoden der DIN 4109-2 (siehe Abschnitt 5.2.3.4, Gleichung (5.5)) berechnet werden und wird zu der nach Gleichung (7.3) berechneten Direktübertragung addiert. Der Anteil der flankierenden Übertragung ist im Einzelfall zu prüfen. Er ist in vielen Fällen unbedeutend und braucht deshalb meistens nicht berechnet zu werden.
Wenn jedoch biegesteife Fassadenbauteile (z.B. aus Mauerwerk) mit anderen biegesteifen Teilen des Empfangsraums (z.B. Decken oder Trennwänden) verbunden sind, kann die Flanken übertragung zur gesamten Schallübertragung beitragen. Rechnerisch muss sie dann berücksichtigt werden, wenn zur Erfüllung der Anforderungen das Schalldämm-Maß $R_{i,w}$ des massiven Außenbauteils mehr als 50 dB und das gesamte bewertete BauSchalldämm-Maß $R'_{w,\mathrm{ges}}$ mehr als 40 dB betragen soll.
Aus dem notwendigen Schalldämm-Maß der gesamten Fassade kann nicht unmittelbar auf die benötigte Schalldämmung der einzelnen Bauteile geschlossen werden. Eine schlechtere Schalldämmung des einen Bauteils kann (in gewissen Grenzen) durch eine bessere Schalldämmung eines anderen Bauteils ausgeglichen werden. So ist es die planerische Aufgabe, die Zusammenstellung der einzelnen Bauteile so vorzunehmen, dass sich hinsichtlich der Flächenanteile und Schalldämm-Maße der einzelnen Bauteile die geforderte resultierende Schalldämmung des gesamten Bauteils ergibt. Ein Beispiel für die mögliche Dimensionierung einzelner Bauteile bei vorgegebener Anforderung an die Gesamtdämmung findet sich in Tafel 31.
Ein einfaches Beispiel für den Nachweis zeigt Bild 36. Im vorliegenden Fall wird die resultierende Schalldämmung von den Fenstern bestimmt. Die schalltechnische Leistungsfähigkeit der Wand kommt nicht zum Tragen.
Für Fenster- und Türelemente kann die resultierende Schalldämmung in eingebautem Zustand von den Einbaufugen beeinflusst werden. DIN 4109-2 enthält Regelungen, wie bei schalltechnisch kritischen Einbausituationen die Fugen bei der Berechnung zu berücksichtigen sind. Kritische Einbausituationen liegen vor, wenn Fenster- oder Türelemente im Bereich einer Dämmebene eingebaut werden.
Auch in DIN 4109-2 werden sich im Rahmen der Überarbeitung der DIN 4109-Reihe aufgrund veränderter Anforderungsgrößen in DIN 4109-1 Änderungen ergeben. Im Wesentlichen bleibt der Nachweis gleich, allerdings mit den entsprechenden Größe $R'_w + C$ bzw. $R'_w + C_{tr}$.