3.6.1. Grundsätzliches

Ca. 20 % aller Baustreitigkeiten vor Gericht werden im Bereich des Schallschutzes ausgetragen. Die Gründe hierfür sind:

  • Die Vereinbarungen über den geschuldeten Schallschutz sind unklar.
  • Die Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109 stimmen mit der Erwartungshaltung der Bewohner nicht überein.
  • Fehler werden in Planung und Ausführung gemacht, z.B. ungünstige Anordnung von schutzbedürftigen und nichtschutzbedürftigen Räumen, falsche Dimensionierung der flankierenden Bauteile, Körperschallbrücken bei zweischaligen Haustrennwänden und schwimmenden Estrichen.

Gerichtsurteile, juristische Kommentare und Sachverständigenaussagen zeigen, dass eine einheitliche Darstellung der Rechtslage nicht erwartet werden kann. Die nachfolgenden Ausführungen können und wollen deshalb keine juristisch abgerundete Darstellung sein, sondern lediglich die Problematik anhand solcher rechtlichen Aspekte aufzeigen, die im Bereich des baulichen Schallschutzes immer wieder für Diskussionen sorgen.

Bilder/Tafeln

Bild 10: Bewertungsskala für Luftschall von Wänden/Decken der DEGA-Richtlinie 103-1 [18]
Tafel 9: Festlegungen zum baulichen Schallschutz, Geltungsbereich der Regelwerke
Tafel 10: Anforderungen Luft- und Trittschall der DEGA-Richtlinie 103-1 für die einzelnen Schallschutzklassen [18]