Aus Kostengründen und zur Minimierung des Raumbedarfs werden heute Aufzugsanlagen in Wohngebäuden in der Regel ohne Triebwerksraum ausgeführt. Die Aufzugstechnik muss dann vollständig innerhalb des vorhandenen Aufzugschachtes angeordnet werden. Für die Körperschallübertragung ins Gebäude sind die Schachtwände deshalb die maßgebliche Schnittstelle. Neben der konstruktiven Auslegung der Schachtwände (einschalige oder zweischalige Konstruktion, flächenbezogene Masse) ist ihre Anordnung in Bezug auf schutzbedürftige Räume von entscheidender Bedeutung. Zu berücksichtigen ist darüber hin aus noch die Schallübertragung über die an den Schachtwänden angekoppelten flankierenden Bauteile, insbesondere die Geschossdecken.
Bereits bei der Gebäudeplanung können durch eine schalltechnisch günstige Anordnung des Aufzugsschachts die Voraussetzungen für einen guten Schallschutz geschaffen werden. Schutzbedürftige Räume sollten nicht unmittelbar neben Aufzugsschächten oder Triebwerksräumen angeordnet werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Schacht ins Treppenhaus integriert ist (siehe Bild 28, Bausituation A) oder wenn sich Pufferräume ohne Schallschutzanforderungen zwischen schutzbedürftigen Räumen und dem Aufzugsschacht befinden (siehe Bild 28, Bausituation C). Ungünstiger ist es, wenn Schachtwände unmittelbar an schutzbedürftige Räume angrenzen (siehe Bild 28, Bausituation B).