4.1.4.2. VDI-Richtlinie 4100:2007

Unterschieden werden drei Schallschutzstufen (SSt I, II und III). SSt I stimmt mit den Mindestanforderungen der (alten) DIN 4109:1989 überein. Die SSt II nennt Werte, „bei deren Einhaltung die Bewohner […] im Allgemeinen Ruhe finden [...]. Bei Einhaltung der Kennwerte der SSt III können die Bewohner ein hohes Maß an Ruhe finden.“ Die Schallschutzstufen der VDI 4100 schließen auch den eigenen Wohn- und Arbeitsbereich ein.

Die zahlenmäßigen Anforderungen der einzelnen Schallschutzstufen sind in Tafel 8 aufgeführt.

Bilder/Tafeln

Tafel 8: Anforderungen und Empfehlungen zum baulichen Schallschutz [dB]