„Eines Tages werden wir den Lärm bekämpfen müssen wie die Pest“. Was derart vor etwa hundert Jahren von Robert Koch (1843–1910) prophezeit wurde, ist heute bittere Realität geworden. Über 70 % der Bevölkerung fühlen sich durch Lärm gestört. Wissenschaftlich ist belegt, dass Lärm nicht nur belästigt, sondern auch gesundheitlich belastet und zu chronischen Erkrankungen führen kann. Zumindest für die eigenen vier Wände wird erwartet, dass der lärmgeplagte Mensch noch die erwünschte Ruhe findet.
Im Bauwesen wurde schon früh erkannt, dass die Menschen in ihren Wohnungen durch richtig ausgewählte Bauteile vor Schalleinwirkungen geschützt werden können. Bereits ab 1938 wurden in DIN 4110 [1] für den baulichen Schallschutz Mess- und Bewertungsverfahren und Anforderungen als DIN-Norm herausgegeben. 1944 erschien erstmals die DIN 4109. Bei dieser Norm wurde von Anfang an zwar von „Schallschutz“ gesprochen, tatsächlich war bei den Nachweisen und Anforderungen aber immer die Schalldämmung $R'_w$ der trennenden Bauteile gemeint. Ebenso war es noch bis zur DIN 4109:1989 [2] Tradition, im Massivbau die Schallübertragung über Nebenwege nicht gesondert zu betrachten.
Erst mit der Verabschiedung der europäischen Berechnungsverfahren für den baulichen Schallschutz in DIN EN 12354-1 [3] ab dem Jahr 2000 und der darin enthaltenen konsequenten Trennung der einzelnen Schallübertragungswege wurde bezüglich der Flankenübertragung Klarheit geschaffen. Die daran anschließende Forschung für den Massivbau in Deutschland, begonnen von der Kalksandsteinindustrie [4], führte zu messtechnisch abgesicherten Erkenntnissen, die mit DIN 4109-2 [5] und DIN 4109-32 [6] in die DIN 4109:2016-07 einflossen. Damit wurden mit diesem neuen Regelwerk für die bauakus tische Planung und die schalltechnischen Nachweise die Vor aussetzungen geschaffen, dass nicht mehr nur die trennenden Bauteile im Vordergrund stehen, sondern nun auch die Schall übertragung über Flankenbauteile und Stoßstellen ausdrücklich zu betrachten und schalltechnisch zu dimensionieren ist.
Die Entwicklung der Regelwerke für den baulichen Schallschutz findet in einer Zeit sich ständig ändernder Randbedingungen statt. Die Erwartungen an den Schallschutz steigen. Der Kos tendruck nimmt zu. Anforderungen an den Wärmeschutz steigen und tangieren die Belange des Schallschutzes. Diskussionen über den rechtlich geschuldeten Schallschutz führen zu weiterer Verunsicherung.
Schallschutz kann nicht unabhängig von all diesen Fragestellungen behandelt werden. Doch beinhalten Herausforderungen immer auch Chancen. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass es Wege aus der „Lärmfalle“ gibt. Hintergründe und schalltechnische Problembereiche werden beleuchtet und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Palette der verfügbaren Mittel reicht vom schalltechnischen Gesamtkonzept bis zu Lösungen im Detail.