Wie ein erhöhter Schallschutz von $R'_w$ = 67 dB realisiert werden kann, zeigt Tafel 25. Bei der ersten Ausführung mit zweimal 20 cm Kalksandstein, RDK 2,0 und beidseitigem Dünnlagenputz wird vorausgesetzt, dass sich schutzbedürftige Räume direkt über der Bodenplatte befinden, für die die Anforderungen ebenfalls erfüllt sein sollen (z.B. Erdgeschoss eines nicht unterkellerten Gebäudes). Die Bodenplatte ist in diesem Fall getrennt auszuführen, die Trennfuge (Füllung Mineralwolle-Dämmplatten nach DIN EN 13162, Anwendungskurzzeichen WTH nach DIN 4108-10) geht bis zum Fundament durch (Fall 2 in Tafel 15), und für die Trennfuge wird eine Breite von mindestens 4 cm vorgesehen. Die Ausführungsdetails dieser Lösung [63] sind in 15 cm dicken Wandschalen, RDK 1,8 und einer Fugenbreite von mindestens 3 cm kann angewendet werden, wenn sich direkt über der Bodenplatte keine schutzbedürftigen Räume mit Anforderungen befinden (unterkellertes Gebäude). Hier kann nach werden. Diese Lösung entspricht auch der im ersten Beispiel für das Obergeschoss gewählten Ausführung, da hier ein Einfluss von Fundament und Bodenplatte nicht mehr besteht (Zweischaligkeitszuschlag deshalb 12 dB). Die im Erdgeschoss erforderliche Trennfugenbreite von 4 cm wurde im OG beibehalten.
Für unterschiedliche zweischalige Haustrennwände können nach Tafel 26 die bewerteten Schalldämm-Maße $R'_w$ in Abhängigkeit vom Zweischaligkeitszuschlag $\Delta R_{w,\mathrm{Tr}}$ ermittelt werden. Diese Werte gelten für KS-Mauerwerk in Normalmauer- und Dünnbettmörtel mit einem Schalenabstand von mindestens 3 cm. Eine Erhöhung des Schalenabstandes wirkt sich günstig auf das Schalldämm-Maß aus. Die jeweils anzusetzenden Werte für $\Delta R_{w,\mathrm{Tr}}$ können Tafel 15 entnommen werden. Nach Abschnitt 5.2.4.3 und Gleichung (5.7) wäre in Tafel 25 noch der Korrekturwert K zur Berücksichtigung der flankierenden Übertragung über massive flankierende Bauteile zu berücksichtigen, da er im Nachweisverfahren vorgesehen ist. Dieser wird hier (und genauso in der vorhergehenden Tafel 25) zur Vereinfachung mit K = 0 dB angesetzt. Dies entspricht den Verhältnissen in üblicher KS-Bauweise, wenn die einzelnen Schalen der Haustrennwand eine flächenbezogene Masse bis etwa 300 kg/m² haben. Bei mehr als 300 kg/m2 wäre bei üblicher KS-Bauweise der Korrekturwert mit 1 dB anzusetzen. Im konkreten Planungsfall sollte mit den genannten Methoden, wie sie auch im KS-Schallschutzrechner implementiert sind, die Anwendung des Korrekturwerts überprüft werden.
Eine Zusammenstellung von Beispiellösungen für bewertete Schalldämm-Maße $R'_w$ zweischaliger KS-Haustrennwände in Abhängigkeit vom Zweischaligkeitszuschlag $\Delta R_{w,\mathrm{Tr}}$ findet sich in Tafel 26.