Geräusche von Aufzugsanlagen können als Luftschall abgestrahlt oder als Körperschall in das Gebäude eingeleitet werden. In schutzbedürftigen Räumen sind deshalb störende Einwirkungen möglich, die den Anforderungen der DIN 4109-1 unterliegen und deren Nichteinhaltung immer wieder zu Beanstandungen und Streitfällen führt.
6.1.4. Schallschutz bei Aufzugsanlagen
Autor/-in:Prof. Dr.-Ing. Heinz-Martin Fischer · M.Sc. Dipl.-Ing. (FH) Martin Schneider
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