Ein WDVS auf einer massiven einschaligen Außenwand kann akustisch als Vorsatzschale betrachtet werden, die das Schalldämm-Maß $R_w$ der Trägerwand verändert, was durch die so genannte Verbesserung des bewerteten Schalldämm-Maßes $\Delta R_w$ beschrieben wird (siehe hierzu Abschnitt 6.1.3.1). Zur Ermittlung von $\Delta R_w$ existiert ein durch die Zulassungen des DIBt [67] geregeltes Berechnungsverfahren, das in [68] ausführlich erläutert wird. Als Einflussgrößen werden neben der Resonanzfrequenz (siehe Gleichung (7.5)) die Trägerwand, die Verdübelung, die Klebefläche und bei Dämmstoffen aus Mineralfaser der Strömungswiderstand des WDVS berücksichtigt.
Ob durch WDVS eine Verschlechterung oder Verbesserung des bewerteten Schalldämm-Maßes der Trägerwand zustande kommt, hängt von den Eigenschaften des gewählten Aufbaus ab. Lange Zeit galten WDVS aufgrund steifer Wärmedämmschichten (Hartschäume) als schalltechnisch kritisch. Verschlechterungen des Schalldämm-Maßes bis maximal 10 dB sind im Vergleich zur unverkleideten Massivwand möglich. Bereits seit längerer Zeit sind Dämmschichten mit deutlich geringerer Steifigkeit verfügbar (Mineralfaserplatten, elastifizierte Hartschäume), die eine tiefere Resonanzfrequenz erlauben. Damit sind dann auch Verbesserungen des Schalldämm-Maßes möglich, die je nach Dämmmaterial, Putzschicht und Trägerwand deutlich über 10 dB liegen können. In den Zulassungsregeln des DIBt [67] wird das berechnete $\Delta R_w$ auf den Bereich von -6 bis +16 dB begrenzt.
Die Wahl des Dämmsystems entscheidet also, ob das Schalldämm-Maß verbessert oder verschlechtert wird.
Anhand von $\Delta R_w$ kann die Auswirkung eines WDVS auf die Direktdämmung einer Wand wie folgt bestimmt werden:
$R_{w,\mathrm{mit\ WDVS}} = R_{w,\mathrm{ohne\ WDVS}} + \Delta R_w\ [\mathrm{dB}]$ (7.6)
Die Werte von $\Delta R_w$ können der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung der Dämmstoff-Hersteller entnommen werden. Beispiele für Korrekturwerte finden sich in Tafel 30.