6.1.4.8. Bauliche Maßnahmen

Im Wohnungsbau werden in der Regel Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum ausgeführt. Die wesentliche bauakustische Festlegung betrifft in diesem Fall die flächenbezogene Masse der Schachtwand und bei Bedarf die Treppenraumwand, unmittelbar verbundene Decken und unmittelbar verbundene flankierende Wände. Für unterschiedliche bauliche Gegebenheiten nennt die DIN 8989 die erforderlichen flächenbezogenen Massen der trennenden bzw. flankierenden Bauteile, die eingehalten werden müssen, um den maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel $L_A$Fmax,n = 30 dB einhalten zu können. Mit Bezug auf diese Vorgaben der DIN 8989 zeigt Bild 28 in Verbindung mit Tafel 24 Lösungsvarianten mit KS-Mauerwerk.

Es kann eine ein- oder zweischalige Schachtkonstruktion vorgesehen werden. Einschalige Konstruktionen sind in der Regel aus Gründen der Bauwerksstabilität vorzuziehen. Zweischalige Konstruktionen sind frei von Schallbrücken auszuführen. Eine komplett schallbrückenfreie Ausführung ist jedoch schwer sicherzustellen und bedarf erhöhter Sorgfalt.

Bilder/Tafeln

Bild 28: Bausituationen von Aufzugsschächten
Tafel 23: Einzuhaltende flächenbezogene Massen von Schachtwänden und Dimensionierung der Schachtwandkonstruktion
Tafel 24: Schachtwandkonstruktionen zur Erfüllung der Anforderungen nach DIN 8989:2019-08