Wenn Außenbauteile aus mehreren Teilflächen mit unterschiedlicher Schalldämmung bestehen, müssen zur Ermittlung der gesamten Schalldämmung nach Gleichung (7.3) die einzelnen Teilflächen mit ihren jeweiligen Schalldämm-Maßen berücksichtigt werden. Den häufigen Fall, dass die Gesamtfläche aus Wandfläche und Fensterflächen besteht, zeigt Bild 41.
Da Fenster üblicherweise eine deutlich niedrigere Schalldämmung als die massive Außenwand haben, verringert sich die resultierende Schalldämmung der gesamten Fläche gegenüber der Schalldämmung der Wand ohne Fenster. So führt z.B. ein relativ gutes Fenster mit $R_w$ = 35 dB und einem Fensterflächenanteil von 30 % bei einer einschaligen Außenwand mit $R_w$ = 50 dB rechnerisch bereits zu einer Verminderung um 10,5 dB, so dass $R_{w,\mathrm{ges}}$ auf 39,5 dB sinkt. Die geringere Schalldämmung solcher Bauteile muss im Bedarfsfall durch eine entsprechend höhere Schalldämmung der Wand ausgeglichen werden, damit insgesamt das geforderte resultierende Schalldämm-Maß der Außenbauteile erreicht wird.
Wird die Außenwand mit einem WDVS versehen, dann ist auch in diesem Fall das resultierende Schalldämm-Maß zu bestimmen. Anhand zweier Beispiele (Tafel 31) sollen die Auswirkungen des WDVS auf die resultierende Schalldämmung aufgezeigt werden, wobei zum Vergleich schalltechnisch unterschiedliche WDVS und Fenster berücksichtigt werden. In der mathematischen Darstellung von Tafel 31 ist die durch die Fenster verursachte Verminderung der Gesamtdämmung durch den negativen zweiten Summanden erkennbar.
Im ersten Fall werden gute Fenster mit $R_w$ = 40 dB angesetzt. Wird nun die Wand mit einem WDVS versehen, durch welches ihr Schalldämm-Maß auf $R_w$ = 54 dB erhöht wird, so ändert sich $R_{w,\mathrm{ges}}$ gegenüber dem Ausgangszustand nur geringfügig auf 45 dB. Wird stattdessen ein WDVS verwendet, durch welches sich das Schalldämm-Maß der Wand auf 46 dB vermindert, so verringert sich $R_{w,\mathrm{ges}}$ lediglich auf 43 dB. Änderungen der Schalldämmung der Außenwand durch ein aufgebrachtes WDVS wirken sich demnach im resultierenden Schalldämm-Maß kaum aus.
Zur gleichen Aussage, allerdings noch deutlicher, führt der zweite Fall, bei welchem ein immer noch gutes Fenster mit $R_w$ = 35 dB angesetzt wird. Änderungen der resultierenden Schalldämmung mit oder ohne WDVS liegen hier rechnerisch bei 0,5 dB.
Als Fazit kann festgehalten werden:
- Schwachstelle ist (bei genügend schwerer Massivwand) in der Regel das Fenster.
- Änderungen der Schalldämmung der Außenwand durch WDVS wirken sich in diesem Fall nur gering aus.
Grundsätzlich kann mit der in Abschnitt 7.2 genannten Berechnungsmethode für jede beliebige Kombination aus Wand- und Fensterflächen bei unterschiedlicher Qualität der Schalldämmung von Wand und Fenstern die resultierende Gesamtdämmung ermittelt werden. Für die praktische Anwendung ist es notwendig, für bestimmte Kombinationen einer bestimmten Fensterdämmung und einer bestimmten Wanddämmung den maximal zulässigen Fensterflächenanteil zu kennen, damit die Anforderungen eines bestimmten Lärmpegelbereichs erfüllt werden können.