5.2.4.3. Prognose des Schalldämm-Maßes zweischaliger

Haustrennwände in DIN 4109-2
Zur vereinfachten Prognose von bewerteten Schalldämm-Maßen zweischaliger massiver Haustrennwände wird in DIN 4109-2 statt eines pauschalen Zuschlags von 12 dB (wie zuvor in Beiblatt 1 zu DIN 4109:1989) ein abgestufter Zuschlag (Zweischaligkeitszuschlag $R_w$,Tr) vergeben, der in 3-dB-Stufen die unterschiedlichen Kopplungsbedingungen im Fundamentbereich bei unvollständiger Trennung und unterschiedliche Raumsituationen berücksichtigt. Die berücksichtigten Situationen werden zusammen mit den dafür geltenden Zweischaligkeitszuschlägen in Tafel 15 dargestellt.

Für vollständige Trennung der Schalen (Fall 4) entspricht das Verfahren mit einem Zuschlag von 12 dB dem früheren Vorgehen in Beiblatt 1 zu DIN 4109:1989. Für nicht vollständige Trennung der Schalen im untersten Geschoss ergeben sich je nach vorliegender Situation Zuschläge von 3, 6 oder 9 dB. Der Ansatz zu diesem Verfahren stützt sich auf einen Vorschlag in [54] und Untersuchungen in [55].

Dieser Dimensionierung liegt ein Schalenabstand von mindes tens 30 mm zugrunde. Falls der Schalenabstand mindestens 50 mm beträgt und der Fugenhohlraum mit Mineralwolle-Dämm

platten nach DIN EN 13162, Anwendungskurzzeichen WTH nach DIN 4108-10 ausgefüllt wird, können die Zuschlagswerte $\Delta R_{w,\mathrm{Tr}}$ in denjenigen Situationen um 2 dB erhöht werden, in denen die Schallübertragung über Fundament und Bodenplatte keine sig nifikante Rolle spielt.

In DIN 4109-32 wird darauf hingewiesen, dass bei Fugenhohlräumen größer 30 mm eine Dämmstoffdicke von 30 mm ausreichend ist. Ein ungedämmter Fugenhohlraum ist nicht zulässig.

Eine zusätzliche Erweiterung des vorherigen Nachweisverfahrens berücksichtigt den Einfluss flankierender Decken und Wände. Das prognostizierte Schalldämm-Maß ergibt sich damit nach folgender Formel:

$R'_{w,2} = R'_{w,1} + \Delta R_{w,Tr} - K$ [dB] (5.7)

mit
$R'_{w,2}$ Bewertetes Schalldämm-Maß der zweischaligen Haustrennwand
$R'_{w,1}$ Schalldämm-Maß einer gleichschweren einschaligen Wand
$\Delta R_{w,\mathrm{Tr}}$ Zweischaligkeitszuschlag in Abhängigkeit von der Kopplung im Fundamentbereich, s. Tafel 15
$K$ Korrekturwert zur Berücksichtigung der Übertragung über flankierende Decken und Wände

$R'_{w,1}$ kann aus der flächenbezogenen Masse $m'$ der gleichschweren einschaligen Wand ermittelt werden:

$R'_{w,1} = 28 \lg(m') - 18$ [dB] (5.8)

Da der Korrekturwert K die Schallübertragung flankierender Wände und Decken nur in den Fällen berücksichtigt, in denen die Übertragung im Fundamentbereich vernachlässigt werden kann, muss er nur dort angesetzt werden, wo auch der volle Zweischaligkeitszuschlag von 12 dB gilt. Das ist der Fall bei den Räumen, die nicht mit der Bodenplatte in Verbindung stehen, sich also mindestens eine Etage über dem Fundamentbereich befinden.

Der Korrekturwert wird aus der mittleren flächenbezogenen Masse der auf die Haustrennwand stoßenden massiven flankierenden Bauteile und der flächenbezogenen Masse einer Schale der Haustrennwand berechnet. Er kann bis zu 4 dB betragen und ist umso höher, je leichter die massiven Flankenbauteile gegenüber der Haustrennwand werden. Zu leichte massive Flankenbauteile sind also zu vermeiden. Im KS-Schallschutzrechner wird diese Korrektur berücksichtigt. Bei üblichen KS-Konstruktionen kommt die Korrektur der Flankenübertragung nicht zum Tragen.

Mit dem Korrekturwert wird nur der Einfluss massiver flankierender Bauteile erfasst. Eine mögliche Flankenübertragung über leichte Dachkonstruktionen kann damit nicht berücksichtigt werden. Die mit Gleichung (5.7) berechneten Werte werden in der obersten Etage nur erreicht, wenn die flankierende Übertragung über das Dach keine Rolle spielt. Dafür ist eine ausreichende akustische Trennung der Dachkonstruktion im Bereich der Haustrennwand erforderlich (siehe hierzu Abschnitt 6.2.5 und Bild 19). Die Dachkonstruktion sollte so ausgelegt werden, dass für ihre Normflankenschallpegeldifferenz Dn,f,w > R‘w, + 5 dB gilt. Entsprechende Angaben für flankierende Dachkonstruktionen sind in DIN 4109-33 zu finden.

Bilder

Bild 19: Schallübertragungswege zwischen Doppel- und Reihen- häusern mit zweischaliger Haustrennwand